FAQ – Frequently Asked Questions
Ist noch etwas unklar bevor du dich bei uns anmeldest?
Was willst du noch wissen?
Muss ich einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, um die LFS Warth besuchen zu können?
Nein – man braucht Interesse an den Inhalten der jeweiligen Fachrichtung.
Was sind die Voraussetzungen, damit ich einen Internatsplatz erhalte?
Es gibt keine. Unser Internat verfügt über 152 Betten. Derzeit steht für alle Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen möchten, ein Internatsplatz in einem 4-Bett-Zimmer zur Verfügung.
Muss ich in der LFS Warth, um als Schüler oder Schülerin aufgenommen zu werden, eine Aufnahmeprüfung machen?
Nein. Aufnahmevoraussetzung ist ein positives Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe. Liegt in einem Unterrichtsfach keine Beurteilung vor, ist eine Einstufungsprüfung notwendig. Hier wirst Du bei der Prüfungsvorbereitung von unseren Lehrerinnen und Lehrern unterstützt.
Muss ich alle 3 Schuljahre machen?
Nein. Um allerdings in der gewählten Fachrichtung den Facharbeiterbrief zu erhalten und weitere angestrebte Abschlüsse und Zertifikate zu erlangen, ist der Besuch und die positive Beurteilung aller 3 Schuljahre (inkl. Pflichtpraktikum) notwendig.
Wieso kostet die Schule auch ohne Internatsnutzung Geld?
Prinzipiell ist der Schulbesuch kostenlos, es fällt pro Semester nur der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag an. Für Schüler und Schülerinnen, die im Internat wohnen, ist pro Monat ein Schul- und Heimbeitrag zu entrichten (Nächtigung und Vollpension – intern). Für Schüler- und Schülerinnen, die zwar nicht in der Schule wohnen, aber die Jause und das Mittagessen in Anspruch nehmen, fallen Verpflegungskosten an (halbintern).
Brauche ich für den praktischen Unterricht in Waldwirtschaft eine eigene Motorsäge?
Nein. Es stehen für die praktischen Übungen genug schuleigene Motorsägen zur Verfügung. Ab dem 2. Jahrgang benötigt der Schüler bzw. die Schülerin eine eigene persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe).
Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler!
Grundvoraussetzung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe sowie Interesse an den Ausbildungsinhalten der gewählten Fachrichtung.
Für die Aufnahme in den Ausbildungszweig „Sozialbetreuungs-berufe im ländlichen Raum“ ist ein Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung vor dem 3. Jahrgang vorgeschrieben.
Für den Besuch des Ausbildungszweiges „Mehrberuflichkeit Metallbearbeitung“ ist der Abschluss des 3. Jahrganges einer landwirtschaftlichen Fachschule (unabhängig von der vorher besuchten Fachrichtung) zwingend notwendig.
Worin unterscheiden sich die Fachrichtung BHM und der Ausbildungszweig SOB?
Die Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement (BHM) dauert 3 Jahre und schließt mit dem Facharbeiterbrief BHM bzw. mit den Zusatzqualifikationen Kinderbetreuung und Heimhilfe ab. Der Ausbildungszweig „Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum“ (SOB) ist ein Teilbereich der Fachrichtung „Betriebs- und Haushaltsmanagement“. Dieser kann nach einem positiven Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung nach der Absolvierung des 2. Jahrganges BHM gewählt werden und dauert weitere 2 Jahre. Er schließt mit der Pflegeassistenz bzw. Fachsozialbetreuung Altenarbeit und Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit sowie dem Facharbeiterbrief BHM ab.

